Aktenvernichtung in Sachsen-Anhalt
Aktenvernichtung in Sachsen-Anhalt
Aktenvernichtung in Sachsen-Anhalt

Aktenvernichtung in Sachsen-Anhalt

Angebotspreis€74,90 EUR (Netto: €62,94) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer bzw. Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Sachsen-Anhalt für bestimmte PLZs an. Ob wir an Ihrem Ort die Aktenvernichtung anbieten sehen Sie an den PLZ-Gebieten. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Sachsen-Anhalt
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Entsorgungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Sachsen-Anhalt an:


Postleitzahl Ort
06108 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
06116 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)
06120 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
06124 Halle (Saale)
06126 Halle (Saale)
06128 Halle (Saale)
06130 Halle (Saale)
06132 Halle (Saale)
06179 Halle (Saale)
06184 Kabelsketal
06188 Landsberg
06193 Landsberg
06198 Wettin-Löbejün
06217 Mansfeld
06231 Bad Dürrenberg
06237 Leuna
06242 Braunsbedra
06246 Bad Lauchstädt
06249 Mücheln (Geiseltal)
06255 Schwittersdorf
06258 Braschwitz
06259 Frankleben
06268 Querfurt
06279 Schraplau
06295 Eisleben
06308 Klostermansfeld
06311 Helbra
06313 Hergisdorf
06317 Seegebiet Mansfelder Land
06333 Artern
06343 Mansfeld
06347 Gerbstedt
06366 Köthen
06369 Köthen
06385 Aken (Elbe)
06386 Gröbzig
06388 Löbnitz (Anhalt)
06406 Bernburg (Saale)
06408 Ilberstedt
06420 Könnern
06425 Hettstedt
06429 Nienburg (Saale)
06449 Aschersleben
06456 Arnstein
06458 Hedersleben
06463 Ermsleben
06464 Gröningen
06466 Gatersleben
06467 Möckern
06469 Staßfurt
06484 Quedlinburg
06485 Groß Quenstedt
06493 Ballenstedt
06502 Thale
06526 Sangerhausen
06528 Wallhausen
06536 Berga (Kyffhäuser)
06537 Kelbra (Kyffhäuser)
06542 Allstedt
06543 Querfurt
Postleitzahl Ort
06618 Naumburg (Saale)
06628 Karsdorf
06632 Teuchern
06636 Laucha an der Unstrut
06638 Karsdorf
06642 Nebra (Unstrut)
06647 Mühlhausen/Thüringen
06648 Eckartsberga
06667 Weißenfels
06679 Hohenmölsen
06682 Teuchern
06686 Lützen
06688 Wengelsdorf
06711 Zeitz
06712 Zeitz
06721 Osterfeld
06722 Leißling
06729 Tröglitz
06749 Bitterfeld-Wolfen
06766 Wolfen
06772 Golssen
06773 Gräfenhainichen
06774 Taschendorf
06779 Raguhn-Jeßnitz
06780 Zörbig
06785 Oranienbaum-Wörlitz
06792 Brehna
06794 Quellendorf
06796 Brehna
06800 Jeßnitz
06803 Bitterfeld-Wolfen
06808 Zörbig
06809 Roitzsch
06842 Dessau-Roßlau
06844 Dessau-Roßlau
06846 Dessau-Roßlau
06847 Dessau-Roßlau
06849 Dessau-Roßlau
06861 Dessau-Roßlau
06862 Dessau-Roßlau
06868 Coswig (Anhalt)
06869 Coswig (Anhalt)
06886 Lutherstadt Wittenberg
06888 Lutherstadt Wittenberg
06889 Lutherstadt Wittenberg
06895 Zahna-Elster
06901 Kemberg
06905 Bad Schmiedeberg
06917 Jessen (Elster)
06925 Annaburg
38820 Halberstadt
38822 Halberstadt
38828 Wegeleben
38829 Harsleben
38835 Hessen
38836 Badersleben
38838 Dingelstedt am Huy
38855 Wernigerode
38871 Ilsenburg (Harz)
38875 Ilsenburg (Harz)
38877 Benneckenstein (Harz)
38879 Wernigerode
38895 Derenburg
38899 Hasselfelde
Datenschutztonne

Sicher und Robust

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

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BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Aufbewahren oder doch vernichten? Es ist von großer Bedeutung, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente zu beachten, da diese je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von etwa bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert genaue Prüfung.

Kann das weg oder noch nicht? Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist 2 Jahre ab dem Erstelldatum. z.B. könnten demnach Dokumente aus 2021 bereits 2023 vernichtet werden. Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren, jedoch gibt es Ausnahmen wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Dieser kann genaue Auskünfte treffen.

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