Aktenvernichtung in Thüringen
Aktenvernichtung in Thüringen
Aktenvernichtung in Thüringen

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Datenträgern und Festplatten
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Aktenvernichtung in Thüringen

Angebotspreis€64,90 EUR (Netto: €54,54) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer bzw. Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Datenträgern und Festplatten
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Thüringen für bestimmte PLZs an. Um zu wissen ob wir an Ihrem Ort die Aktenvernichtung anbieten sehen Sie an den PLZ-Gebieten. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Thüringen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Entsorgungsgebiete in Thüringen

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Thüringen an:

Postleitzahl Ort
04600 Altenburg
04603 Altenburg
04610 Meuselwitz
04613 Leipzig
04617 Fockendorf
04618 Rositz
04626 Schmölln
04639 Gößnitz
06556 Artern/Unstrut
06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
06571 Roßleben-Wiehe
06577 Oberspier
06578 Bachfeld
07318 Heideland
07330 Kriebitzsch
07333 Unterkaka
07338 Waldenburg
07343 Klinga
07349 Lehesten
07356 Lippersdorf-Erdmannsdorf
07366 Hinrichsdorf
07368 Reinsdorf
07381 Poßdorf
07387 Saara
07389 Wernsdorf
07407 Rudolstadt
07422 Bad Blankenburg
07426 Oberhain
07427 Saalfeld/Saale
07429 Oberhain
07545 Gera
07546 Gera
07548 Gera
07549 Gera
07551 Gera
07552 Gera
07554 Gera
07557 Gera
07570 Weida
07580 Ronneburg
07586 Poessneck
07589 Langenwetzendorf
07607 Eisenberg/Thüringen
07613 Kraasa
07616 Wernburg
07619 Scheiditz
07629 Hermsdorf
07639 Tautendorf
07646 Starkenberg
07743 Jena
07745 Jena
07747 Jena
07749 Jena
07751 Jena
07768 Saale-Holzland-Kreis
07774 Thüringen
07778 Geschwenda
07806 Neustadt an der Orla
07819 Treuen
07907 Greffern
07922 Tanna
07924 Gräfenwarth
07926 Gräfenwarth
07927 Tanna
07929 Saaldorf
07937 Zeulenroda-Triebes
07950 Weißendorf
07955 Auma
07957 Zeulenroda
07958 Zeulenroda-Triebes
07973 Greiz
07980 Berga
07987 Mehltheuer
Postleitzahl Ort
96515 Sonneberg
96523 Steinach
96524 Neuhaus am Rennweg
96528 Effelder-Rauenstein
98527 Suhl
98528 Suhl
98529 Suhl
98530 Suhl
98544 Zella-Mehlis
98547 Viernau
98553 Schleusingen
98554 Benshausen
98559 Oberhof
98574 Schmalkalden
98587 Steinbach-Hallenberg
98590 Seeba
98593 Floh-Seligenthal
98596 Brotterode-Trusetal
98597 Breitungen/Werra
98617 Meiningen
98630 Römhild
98631 Untermaßfeld
98634 Wasungen
98639 Walldorf
98646 Stadt
98660 Themar
98663 Bad Colberg-Heldburg
98666 Masserberg
98667 Waldau
98669 Vachdorf
98673 Eisfeld
98693 Ilmenau
98694 Ilmenau
98701 Gehren
98711 Schmiedefeld
98716 Geraberg
98724 Neuhaus-Schierschnitz
98743 Gräfenthal
98744 Oberweißbach/Thür. Wald
98746 Goldisthal
Postleitzahl Ort
99084 Erfurt
99085 Erfurt
99086 Erfurt
99087 Erfurt
99089 Erfurt
99090 Erfurt
99091 Erfurt
99092 Erfurt
99094 Erfurt
99095 Erfurt
99096 Erfurt
99097 Erfurt
99098 Erfurt
99099 Erfurt
99100 Erfurt
99102 Erfurt
99189 Erfurt
99192 Nesse-Apfelstädt
99195 Friedrichroda
99198 Ohrdruf
99310 Arnstadt
99326 Stadtilm
99330 Crawinkel
99334 Kammerforst
99338 Angelroda
99423 Weimar
99425 Weimar
99427 Weimar
99428 Weimar
99438 Bad Berka
99439 Weimar
99441 Mellingen
99444 Oßmannstedt
99448 Kranichfeld
99510 Apolda
99518 Wickerstedt
99610 Sömmerda
99625 Kölleda
99628 Weißensee
99631 Weißensee
99634 Gräfentonna
99636 Rastenberg
99638 Kindelbrück
99706 Sondershausen
99707 Kyffhäuserland
99713 Ebeleben
99718 Greußen
99734 Nordhausen
99735 Nohra
99752 Rottleberode
99755 Ellrich
99759 Sollstedt
99765 Heringen/Helme
99768 Harztor
99817 Eisenach
99819 Gerstungen
99820 Treffurt
99826 Lauterbach
99830 Treffurt
99831 Creuzburg
99834 Gotha
99837 Dippach
99842 Ruhla
99846 Seebach
99848 Wutha-Farnroda
99867 Gotha
99869 Emleben
99880 Waltershausen
99885 Ohrdruf
99887 Georgenthal
99891 Tabarz/Thür. Wald
99894 Friedrichroda
99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald
99947 Bad Langensalza
99955 Bad Tennstedt
99958 Tonna
99974 Mühlhausen/Thüringen
99976 Unstrut-Hainich-Kreis
99986 Kammerforst
99988 Mittelsömmern
99991 Günthersleben-Wechmar
99994 Drei Gleichen
99996 Ottstedt a. Berge
99998 Klettbach
Datenschutztonne

Sicher und Robust

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

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BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Aufbewahren oder doch vernichten? Es ist von großer Bedeutung, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente zu beachten, da diese je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von etwa bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert genaue Prüfung.

Kann das weg oder noch nicht? Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist 2 Jahre ab dem Erstelldatum. z.B. könnten demnach Dokumente aus 2021 bereits 2023 vernichtet werden. Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren, jedoch gibt es Ausnahmen wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Dieser kann genaue Auskünfte treffen.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: